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Wichtige Hinweise Fortsetzung
Die Geräte weisen keine potentielle Zündquelle auf und fallen daher nicht unter die Explosionsschutz-
Richtlinie 94/9/EG. Einsetzbar in Ex-Zonen 0, 1, 2, 20, 21, 22 (1999/92/EG).
Geräte erhalten keine Ex-Kennzeichnung.
DGRL (Druckgeräte-Richtlinie)
Die Geräte entsprechen den Anforderungen der Druckgeräte-Richtline 97/23/EG.
AK 45 verwendbar in Fluidgruppen 2.
Die Geräte fallen unter Artikel 3.3. und dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen.
ATEX (Atmosphère Explosible)
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