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Für die Geräte VK 14 und VK 16 erklären wir die Konformität mit folgender europäischen Richtlinie:
■ Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29. 05.1997, soweit die Geräte nicht unter die
Ausnahmeregel nach Artikel 3.3 fallen.
Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren: Anhang III, Modul H, überprüft durch die
benannte Stelle 0525.
Bei einer nicht mit uns a/jointfilesconvert/1722666/bgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Konformitätserklärung
Bremen, den 02.02. 2004
GESTRA AG
Anhang
Lars Bohl
Qualitätsbeauftragter
Dipl.-Ing. Uwe Bledschun
Leiter Konstruktion
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