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Anhang
Für das Druckgerät BK 15 in den Nennweiten 40 – 50 erklären wir die Konformität
mit folgender europäischer Richtlinie:
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Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29.05.97
Die Druckgeräte sind druckhaltende Ausrüstungsteile nach Artikel 1, Absatz 2.1.4.
Angewandtes Komformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III: Modul A.
Bei einer nicht mit uns a/jointfilesconvert/1722653/bgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit.
Konformitätserklärung
Bremen, den 28. September 2001
GESTRA GmbH
Dipl.-Ing. Lars Bohl
Qualitätsbeauftragter
Dipl.-Ing. Uwe Bledschun
Leiter Konstruktion
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