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Anhang Fortsetzung
Konformitätserklärung
Für das Gerät LRR 1-40 erklären wir die Konformität mit folgenden europäischen Richt-
linien:
■ Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG i.d. F 93/68/EWG
■ Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29.05.1997.
Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren: Anhang III, Module B und D,
überprüft durch die benannte Stelle 0525
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erklärung ihre
Gültigkeit.
Bremen, den 05.10.2004
GESTRA AG
Uwe Bledschun
Leiter Konstruktion / Head of Design Dept.
Lars Bohl
Qualitätsbeauftragter / Quality Assurance Representative
i. V. i. V.
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