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Konformitätserklärung
Für den Temperaturtransmitter TRV 5-40 erklären wir die Konformität mit folgenden europäischen
Richtlinien:
n Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG i.d.F. 93/68/EWG
n EMV-Richtlinie 89/336/EWG i.d.F. 93/68/EWG
n Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29.05.1997.
Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren: Anhang III, Module B und D, überprüft durch die
benannte Stelle 0525
Bei einer nicht mit uns a/jointfilesconvert/1723035/bgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Bremen, den 10. 01. 2006
GESTRA AG
Dipl.-Ing. Lars Bohl
Qualitätsbeauftragter
Dipl.-Ing. Uwe Bledschun
Leiter Konstruktion
Anhang Fortsetzung
Außerbetriebnahme
Klemmen Sie zuerst die Temperaturfühler TRG 5-6x ab und ziehen Sie die Fühlerleitungen aus den
Kabelverschraubungen. Anschließend ziehen Sie den Anschlussstecker und die Anschlussbuchse der
CAN-Busleitungen ab und stecken beide zusammen.
Demontieren Sie dann den Temperaturtransmitter TRV 5-40.
Bei Unterbrechung der CAN-Busleitung wird eine Alarmmeldung ausgelöst.
Achtung
Entsorgung
Demontieren Sie den Temperaturtransmitter TRV 5-40 und trennen Sie die Abfallstoffe gemäß den
Stoffangaben. Elektronikbauteile (Leiterplatte) müssen gesondert entsorgt werden. Bei der Entsorgung
des Temperaturfühlers TRG 5-6x müssen die gesetzlichen Vorschriften zur Abfallentsorgung beachtet
werden.
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